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Teilnahmeregeln

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DIE QUICKYGAMES MITSPIELREGELN ZUM NACHLESEN

Fernsehgewinnspiele der Pocketfilm Media Entertainment GmbH (nachfolgend kurz „PME GmbH“ genannt) richten sich nach den nachfolgenden Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen:

 

1. Allgemeines

1.1 Art der Gewinnspiele

1.1.1.  PME GmbH bietet als Veranstalter Mitmach-Gewinnspiele in allen Medien mit dem Schwerpunkt Fernsehen an. Die zur Lösung gestellten Fragen werden entweder offen formuliert oder durch ein Multiple Choice-Verfahren gestützt. Im Multiple Choice - Verfahren wird die Auswahl aus mehreren angebotenen Lösungen nach eigener Einschätzung oder Erfahrung oder die Einschätzung eines Sachverhaltes gefordert (z.B. beim sogenannten „Quicky Games"). Das Ergebnis der Überlegungen des Mitspielers gibt dieser über eine kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummer oder soweit angeboten an eine kostenpflichtige Kurzwahlnummer per SMS bekannt.

1.1.2. Bei einem Anruf (Regelfall) wird der Mitspieler auf einen Sprachcomputer eines von PME GmbH beauftragten technischen Dienstleisters geleitet. Dort wird neben der Auflösung des Gewinnspiels auch sein Name und seine Telefonnummer abgefragt, um ihn im Gewinnfall telefonisch benachrichtigen sowie seine Identität bzw. die für die Übermittlung des möglichen Gewinns notwendigen Daten erfragen zu können. Alle Gewinner können jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten (Ziffer 7).

1.1.3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel der PME GmbH erfolgt je nach Art des jeweiligen Gewinnspiels mittels Telefon und/oder SMS ggf. auch über das Internet. Dies wird im Rahmen der jeweiligen Ausspielung bekannt gegeben. Per Telefon bzw. SMS ist die Teilnahme nur möglich, wenn der Anrufer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet hat, es sei denn, bei dem jeweiligen Gewinnspiel wird eine Telefon- und/oder Kurzwahlnummer für eine Teilnahme aus einer oder mehreren anderen Nationen gesondert eingeblendet.

1.1.4. Die seitens Gewinnspiele der PME GmbH werden in der Regel im Rahmen von Fernsehsendungen angeboten. Bei dieser Form der Programmgestaltung handelt es sich eigens für Gewinnspiele ausgestrahlte und diesbezüglich abgrenzbare TV-Sendungen, welche die Länge von 3 Minuten nicht überschreiten. Diese Sendungen sind im Rahmen der Programmgestaltung regelmäßig als eigene Sendung für das Gewinnspiel gekennzeichnet. Nach Eröffnung der Gewinnspielfrage kann der Teilnehmer z.B. durch Anruf einer Mehrwertdiensterufnummer die Frage des Moderators beantworten. Wie lange die Teilnahme möglich ist, wird durch den Moderator bekannt gegeben.

1.1.5. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen, da ein Gewinn ansonsten nicht übermittelt werden kann. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich. Unter den Teilnehmern mit richtiger Antwort wird - vorbehaltlich sonstiger Konformität mit den vorliegenden AGB der PME GmbH - der ausgelobte Preis verlost (siehe auch unten Ziffer 3.).

 

1.2. Teilnahme per Telefon

1.2.1. Jeder Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG oder aus dem Netz eines alternativen deutschen Festnetzbetreibers kostet EUR 0,50 sofern eine 0137-8/9 (sog. Massenverkehrsrufnummer) zur Anwendung kommt. Anrufe aus den Mobilfunknetzen, werden regelmäßig mit höheren Gebühren verpreist. Über die genaue Höhe kann der jeweilige Netzbetreiber und Service Provider Auskunft erteilen. Die Gebühren der Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkserviceprovider sind ferner im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde) veröffentlicht. PME GmbH nutzt in Deutschland Rufnummern aus der Rufnummerngasse 0137-8/9 (EUR 0,50 / Anruf aus dem Festnetz) und – soweit angeboten - in Österreich die Rufnummerngasse 0901 - (EUR 0,70 / Anruf aus dem Festnetz der Telekom Austria). Die Teilnahme aus dem Ausland ist nur möglich, soweit dies in der Sendung ausdrücklich angeboten wird.

1.2.2. Soweit die Teilnahme auch in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland angeboten wird, erfahren die Teilnehmer die diesbezüglichen Teilnahmekosten (Kosten für die Mehrwertdiensterufnummer) durch die Einblendungen in den Bewerbungen.

1.2.3. Die Aufzeichnung der richtigen Antworten gem. Ziffer 1.1.1 – 1.1.4. erfolgt durch ein externes Telekommunikationsunternehmen. Ein Anruf gewährleistet weder, dass der Anrufer seine Antwort auf ein Band aufsprechen kann, noch dass der Anrufer seine Antwort unter Angabe von Namen, und Anschrift auf einem automatischen Anrufbeantworter hinterlassen kann. Bei der Gewinnermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind. PME GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass ein übermäßiges Telefonierverhalten im Rahmen der Inanspruchnahme von Telefongewinnspielen zu außergewöhnlich hohen Telefongebühren und damit zu hohen Kostenbelastungen des Anschlussinhabers führen kann. Bitte vermeiden Sie daher entsprechend hohe Kosten durch dauerhaftes Anwählen von Sonderrufnummern wie der 0137-8/9.

1.2.4. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass jeder Anruf bei der 0137-8/9 Rufnummer Gebühren in genannter Höhe verursacht, soweit der Anrufer nicht ein Besetztzeichen erhält. Die PME GmbH arbeitet ohne so genannten Vorzählfaktor. Daher können in der Regel sämtliche Anrufer ihre Lösung sowie ihre Adresse durch Aufsprechen hinterlassen. Sollte es vorkommen, dass sämtliche Telefonleitungen belegt sind, erfolgt keine Tariffierung, also keine Berechnung des Anrufs. Soweit die Angaben korrekt erfolgen und mehrere richtige Lösungen vorhanden sind, erfolgt die Auslosung des Gewinners nach dem Zufallsprinzip aus allen richtigen Antworten.

1.2.5. Die Teilnehmer werden daher darauf hingewiesen, ihr Telefonierverhalten und die entstehenden Kosten regelmäßig zu überprüfen. Je nachdem welchen Netzbetreiber der Teilnehmer nutzt, besteht ggf. die Möglichkeit, 0137-8/9 Rufnummern erforderlichenfalls durch den jeweiligen Netzbetreiber sperren zu lassen.

Der Teilnehmer kann den ausgelobten Preis gewinnen, wenn er die in der Sendung gestellte Multiple-Choice- oder Rätselfrage zutreffend beantwortet. Lösungen oder Lösungsversuche, die einen rechtswidrigen Inhalt haben, insbesondere solche die rassistisch, gewaltverherrlichend oder religiös verletzend sind, berechtigen zum Ausschluss des Teilnehmers. Sie berechtigten auch bei formaler Richtigkeit nicht zu einer Gewinnausschüttung.

1.2.6. Soweit das Gewinnspiel eine Rätselfrage oder Multiple-Choice-Frage beeinhaltet, wird das im Rahmen der jeweiligen Sendung erfragte Rätsel regelmäßig nach Beendigung des Spiels, spätestens aber im Rahmen einer gesonderten Auflösungssendung innerhalb von maximal 2,5 Stunden nach Stellen der Frage auf dem gleichen Sendeplatz gelöst. Im letztgenannten Fall wird auf den genauen Zeitpunkt der Auflösung hingewiesen. Die Lösung wird auf der Internetseite der PME GmbH (www.quickygames.de) veröffentlicht. Soweit die Lösung zudem im Teletext einsehbar ist, wird im Rahmen des Gewinnspiels gesondert darauf hingewiesen.

 

1.3 Teilnahme mittels SMS

1.3.1 Innerhalb Deutschlands ist die Teilnahme an Fernsehgewinnspielen auch per SMS möglich soweit dies im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels angezeigt oder angesagt wird. Bestimmt der Moderator nichts anderes, muss zur Teilnahme eine SMS mit Lösungsangabe an die eingeblendete Premium-SMS-Kurzwahl gesandt werden. Die Chancen auf eine Teilnahme entsprechen der Teilnahme mittels Telefon.

1.3.2. Per SMS nimmt der Mitspieler teil, wenn er eine SMS mit seiner Antwort an die angegebene Kurzwahlnummer sendet und diese bestimmungsgemäß zugeht. Soweit die Angaben per SMS-Shortcode übermittelt werden, erfasst PME GmbH die zur Gewinnermittlung erforderliche Rückrufnummer zur Gewinnbenachrichtigung. Der Gewinner wird unter der Mobilfunkrufnummer ebenfalls per SMS gebeten, eine Gewinnerhotline anzurufen, um seine Daten zur Gewinnübermittlung bekannt zu geben. Es können nur Mitspieler berücksichtigt werden, die keine Rufnummernunterdrückung eingeschaltet haben, da sonst keine Benachrichtigung eines möglichen Gewinns erfolgen kann.

1.3.3. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen, da ein Gewinn ansonsten nicht übermittelt werden kann. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

1.3.4. PME GmbH verwendet in Deutschland die Premium-SMS-Kurzwahl 82822 (EUR 0,50 / SMS von allen Mobilfunknetzen zzgl. eventueller netzspezifischer Zusatzkosten). Einzelheiten in Bezug auf die genauen Kosten aus den Mobilfunknetzen sind bei dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Mobilfunkserviceprovider zu erfragen.

1.3.5. Es können nur solche SMS berücksichtigt werden, die über eine aktivierte Rufnummernerkennung verfügen, da sonst ein Rückruf nicht möglich ist. Für die Rechtzeitigkeit der SMS gilt der protokollierte Zeitpunkt des Eingangs bei dem durch die PME GmbH beauftragten Telekommunikationsunternehmen.

 

1.4. Teilnahme über das Internet

Soweit diese Alternative angeboten wird, bestimmen sich die Teilnahmemöglichkeiten im Internet nach den auf der Internetseite der PME GmbH veröffentlichten besonderen Teilnahmebedingungen. Ergänzend gelten die vorliegenden AGB. Soweit keine besonderen Teilnahmebedingungen auf den Internetseiten veröffentlicht werden, gelten ausschließlich die Regelungen dieser AGB.

 

2. Ausschluss vom Gewinnspiel

2.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind aufgrund des Minderjährigenschutzes von der Teilnahme an den Gewinnspielen der PME GmbH ausgeschlossen.

2.2. Nimmt ein Minderjähriger entgegen dieser Vorschrift an einem Telefongewinnspiel der PME GmbH teil, so ist der Anschlussinhaber dennoch zur Zahlung verpflichtet, soweit der Anrufer die unberechtigte oder ungewollte Inanspruchnahme der Mehrwertdiensterufnummer schuldhaft zu vertreten hat. Die Frage, ob der Anschlussinhaber die Verantwortung zur unberechtigten Nutzung eines Dritten trägt, richtet sich insoweit nach § 45i TKG. Eine Zurechnung des Anrufs scheidet nur aus, wenn der Anschlussinhaber die Nutzung weder fahrlässig noch vorsätzlich i.S.d. § 45i TKG zu vertreten hat.

2.3. Tätige und ehemalige Mitarbeiter der PME GmbH, Mitarbeiter der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der Landesmedienanstalten sowie der beteiligten Provider, der beteiligten Partnerunternehmen sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die unwahre Angaben zu ihrer Person machen. Ferner behält sich PME GmbH vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Chancengleichheit und Ausgewogenheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich erscheint. Dies gilt zum Beispiel für Teilnehmer, bei denen der Verdacht der Manipulation nicht auszuschließen ist. Insbesondere Anrufer, die mit computergestützten Wählprogrammen oder in anderer Form die Teilnahme oder die Gewinnmöglichkeiten manipulieren, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber den Mitspielern zu verschaffen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Weiterhin sind von der Teilnahme ausgeschlossen: Mitarbeiter der Landesmedienanstalten; Mitarbeiter der für die PME GmbH tätigen Gesellschaften, wie z.B. Produktionsfirmen oder Telefonprovider. Insbesondere können sich vorgenannte Personen im Rahmen einer Gewinnauslobung nicht auf § 657 BGB berufen.

2.4. Eine Zuwiderhandlung gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen der PME GmbH berechtigt zum Ausschluss von jeglichen weiteren Gewinnspielen der PME GmbH.

 

3. Durchführung und Abwicklung

Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich ausgelobt.

3.1. Geldgewinne werden in der Regel innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner – auf Anforderung – seine Bankverbindung anzugeben. Die angegebene Bankverbindung kann zum Zwecke der Überweisung des Geldgewinns an das jeweilige Partnerunternehmen weitergeleitet werden, soweit der Gewinn nicht durch die PME GmbH ausgezahlt oder vergeben wird (Ziffer 5). Soweit der Gewinn durch ein Partnerunternehmen vergeben wird, informiert die PME GmbH den Gewinner über diesen Umstand. Es bleibt jedoch vorbehalten, den Geldgewinn per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse zu übersenden. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung von Sachgewinnen oder auf deren nachträgliche Änderung.

3.2. Gewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.

 
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3.3. Bei Sachgewinnen und Gewinngutscheinen wird der Gewinner von PME GmbH oder dem Partnerunternehmen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Alle Gewinner werden mit ihrem Namen im Internet auf den Seiten der PME GmbH ( www.quickygames.de ) - und ggf. im Teletext (TV) des ausstrahlenden Senders veröffentlicht. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung einverstanden. PME GmbH ist berechtigt, ein Partnerunternehmen des Gewinnspiels die Daten des Gewinners zu übermitteln, soweit dies zur Gewinnabwicklung erforderlich ist.

3.4. Falls PME GmbH nur die Email-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht binnen zwei Wochen nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt.

3.5. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen erfolgen kann, die der Gewinner mindestens fahrlässig zu vertreten hat (z.B. Umzug ohne Nachsendeauftrag).

3.6. Soweit der Gewinn in Form eines Sachpreises ausgelobt wurde, ist der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Die PME GmbH ist berechtigt, einen dem ausgelobten Gewinn gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auszuwählen.

3.7. Sachpreise mit Ausnahme von Ziffer 3.10. werden direkt per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels im Fernsehen. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann von der PME GmbH in angemessenem Umfang verlängert werden, soweit dies sachlich begründet ist. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt ungeachtet der Versandkosten der Sitz der PME GmbH.

3.8. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich diese mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Eine Lieferung per Spedition wird dem Gewinner durch die PME GmbH mitgeteilt. Die Anlieferung erfolgt montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner kann zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben (2 km Umkreis). Der Gewinner erklärt sich in diesem Fall damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an die Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Gegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

3.9. Gewinne in Form von PKW oder Motorräder bedürfen der Abholung durch den Gewinner. Die Überführung des PKW oder Motorrades hat der Gewinner in Absprache mit der PME GmbH auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Ein Gewinn im Sinne des vorstehenden Satzes verfällt ohne Anspruch auf einen Ersatz, wenn der Gewinn nicht innerhalb der mit der PME GmbH vereinbarten, angemessenen Frist abholt wird. Folgekosten für Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen etc. sind nicht inbegriffen.

3.10. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem mit der PME GmbH kooperierenden und beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

3.11. Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Durchführung der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

3.12. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche während der Reise entstehen (Hoteltelefon etc.). Die Reise muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der ersten Gewinnmitteilung durchgeführt werden. Einvernehmliche Verlängerungen dieser Frist können zwischen dem Partnerunternehmen und dem Gewinner vereinbart werden. Ansonsten besteht nach Ablauf eines Jahres kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

3.13. Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

 

4 Gewährleistung und Haftung

4.1. PME GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund eines telekommunikationstechnischen Fehlers bei Abwicklung des Gewinnspiels soweit dieser auf einen Fehler zurückzuführen ist, der durch ein anderes als das seitens PME GmbH beauftragte Telekommunikationsunternehmen verschuldet wurde. Dies gilt insbesondere für technische Mängel wie Verzögerungen, Übermittlungsunterbrechungen, sonstige Netzstörungen des seitens PME GmbH in Anspruch genommenen Telekommunikationsunternehmens, der technischen Einrichtungen oder verwendeten Software, bei Verlust oder Löschung von Daten, bei Virenbefall der verwendeten Soft- oder Hardware oder bei sonstigen Fehlern, welche bei der Teilnahme an dem betreffenden Gewinnspiel entstehen können.

4.2. Die Haftung für Vermögensschäden aufgrund eines durch einen Fehler oder Ausfall des seitens der PME GmbH in Anspruch genommenen Telekommunikationsunternehmens bestimmt sich nach § 44a Satz 1 TKG und ist auf die dort genannte Höhe von 12.500 Euro je Einzelfall und Teilnehmer begrenzt.

4.3. Für sonstige Schäden haftet die PME GmbH (deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen) wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt wurden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit - außer bei der Verletzung von Kardinalpflichten - wird der Höhe des Schadens auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt bleibt der Schadensersatz durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Schadensersatzansprüche aus Gründen der Produkthaftung.

4.4. Sofern eine Unterbrechung, vorzeitige oder ungeplante Beendigung i.S.d. Ziffer 1.2.7. durch das widerrechtliche Verhalten eines Teilnehmers - insbesondere durch Verletzung der vorliegenden AGB - verursacht wurde, kann PME GmbH von dieser Person Ersatz des durch die Unterbrechung entstandenen Schadens verlangen.

4.5. Offensichtliche Mängel eines Sachgewinns sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Gewinns bei PME GmbH anzuzeigen. Entscheidend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Mit Ablauf der Frist erlöschen Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel.

 

5. Sachpreise von Partnerunternehmen

5.1. Die seitens der PME GmbH gegenüber Fernsehzuschauern angebotenen Gewinnspiele werden von PME GmbH teilweise in Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen durchgeführt. Dieser stellt in diesem Fall die im Rahmen der Gewinnspiele ausgelobten Preise selbst und in eigenem Namen zur Verfügung. Hierauf weist die PME GmbH ausdrücklich im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels hin. PME GmbH vertritt das Partnerunternehmen während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. In diesem Fällen PME GmbH haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Partnerunternehmen gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Partnerunternehmens und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung. PME GmbH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur soweit PME GmbH selbst Sponsor des Preises ist oder im Rahmen des Gewinnspiels nicht ersichtlich wird, dass die Zurverfügungstellung des ausgelobten Gewinns durch einen Dritten erfolgt.

5.1.1. Für Mängel von Sachpreisen die vom Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der PME GmbH ausgeschlossen soweit der Mangel der PME GmbH nicht bekannt war oder die PME GmbH den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Soweit vorhanden, tritt die PME GmbH ihre Gewährleistungsansprüche gegen das Partnerunternehmen an den Gewinner ab, der diese Abtretung annimmt.

 

6. Datenschutz

6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der PME GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden soweit dies für die Erfassung und Verarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels nach den Ziffern 1.1. und 1.2. dieser AGB erforderlich ist. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben soweit keine diesbezügliche Einwilligung erteilt wurde. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von der PME GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmens. Die Übermittlung der Daten erfolgt entsprechend auch an den jeweiligen Partnerunternehmen des Gewinnspiels, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Zu diesem Zweck ist das Partnerunternehmen berechtigt die Daten bis zum Ende der Abwicklung zu speichern.

6.2. Soweit die Einwilligung zur Datennutzung widerrufen wird, löscht PME GmbH bzw. das seitens PME GmbH beauftragte Unternehmen die Daten unverzüglich. Soweit die Gewinnermittlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, oder eine Übermittlung des Gewinns aufgrund fehlender Daten nicht mehr möglich ist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

6.3. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichen Widerruf (e-Mail ist ausreichend) gegenüber PME GmbH (Ziffer 7) die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben. Im Falle einer Löschung vor Ziehung des Gewinners entfällt die Chance auf einen Gewinn.

 

7. Informationen

PME GmbH steht für Fragen und Informationen zu den Teilnahmebedingungen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ; per Post: PME GmbH, Postfach 11 04 12, 50404 Frechen
Per Telefon: aus Deutschland: 01805 - 11 40 22 (EUR 0,14 / Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunktarif kann abweichen); aus Österreich: 00491805 - 11 40 22
Per Telefax: aus Deutschland 0180 - 11 40 55 (EUR 0,14 / Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunk kann abweichen); aus Österreich: 00491805 - 11 40 55

 

8. Sonstiges

8.1. PME GmbH ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Internetseite der PME GmbH, www.pocketfilm.de sowie teilweise im Teletext des jeweiligen Fernsehsenders veröffentlicht. Soweit die Möglichkeit der Einsichtnahme im Teletext besteht wird hierauf sowie auf die Fundstelle gesondert hingewiesen. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

8.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen soweit dieser nicht unabdingbar gesetzlich eröffnet ist.

8.3. Ergänzend zu den vorliegenden AGB gelten - soweit vorhanden - die besonderen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels. Soweit spezifische Teilnahmebedingungen gelten, sind diese auf den Internetseiten der PME GmbH einsehbar. (www.pocketfilm.de).

8.4. Im Rahmen der Gewinnauslobungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

8.5. Außerhalb des Gewinnspiels werden potenzielle Teilnehmer niemals dazu aufgefordert, an einem Gewinnspiel der PME GmbH teilzunehmen. Zugesandten Gewinnbenachrichtigungen oder Anrufe, die den Empfänger dazu auffordern, einen Gewinn durch Rückruf einer kostenpflichtigen Rufnummer (z.B. einer 0900-Rufnummer) zu bestätigen, werden nicht durch PME GmbH durchgeführt.

8.6. PME GmbH kann ein Gewinnspiel bei sachlichem Grund vorzeitig beenden. Von dieser Möglichkeit kann PME GmbH insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht zu gewährleisten ist.

8.7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 
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